ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
641 OLG Brandenburg 26.11.1998 1. Macht der Angeklagte geltend, er verweigere den Zivildienst aus Gewissensgründen, so hat der Tatrichter mit den ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu prüfen, ob das, was sich nach außen als Gewissensentscheidung ausgibt, wirklich den Charakter eines unabdingbaren, den Ernst eines die ganze Persönlichkeit greifenden sittlichen Gebots trägt. Hierzu hat das Urteil die vollständige Wi...