ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
332 AG Rottweil 29.03.1994 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,– DM, insgesamt also 2.400,– DM, verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.