|
474
|
AG Buxtehude
|
19.02.1996 |
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
|