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LG Göttingen
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23.09.1997 |
Die Berufungen werden verworfen, jedoch wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgeausspruch dahin geändert, daß der Angeklagte unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Landgerichts Kassel vom 20. Mai 1997 – 302 Js 319052/90 – 9 (8) Ns – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung und seine insoweit ents...
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