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AG Neustadt
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21.03.1995 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von drei Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, kostenfällig verurteilt. Dem Verurteilten wird auferlegt, eine Geldbuße in Höhe von 1.000,– DM zu zahlen. Hierfür werden monatliche Raten in Höhe von 100,– DM, beginnend am 01. des nach Eintritt der Rechtskraft folgenden Monats bewilligt.
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