UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
593
AG Dresden
19.02.1998
Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu der Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.