UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
436
LG Verden
02.08.1995
Die Berufung wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, verworfen.
309
LG Verden/Aller
13.10.1993
Die Berufung des Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen. Er trägt auch seine notwendigen Auslagen in der Berufungsinstanz.