ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
265 LG Köln 24.07.1987 Einem wegen Dienstflucht Verurteilten darf nicht zur Bewährungsauflage gemacht werden, daß er einer erneuten weiteren Einberufung zum Zivildienst Folge leisten müsse.
250 OLG Hamm 21.10.1983 1. Für die den Zivildienst aufgrund einer fortwirkenden Gewissensentscheidung auf Dauer verweigernden Überzeugungstäter, insbesondere aus dem Kreise der Zeugen Jehovas, kommt es für die Frage der Aussetzung der Vollstreckung einer erkannten Freiheitsstrafe unter 6 Monaten zur Bewährung mit Rücksicht auf die Entscheidung BVerfGE 23, 191 nicht auf ihre zukünftige Einstellung zum Zivildienst, sond...