UrIS-TKDV
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ID
Gericht / AutorIn
Datum
Leitsatz / Textauszug
318
LG Aurich
22.12.1993
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
297
AG Emden
06.07.1993
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.