ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
345 LG Berlin 10.06.1994 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Schöffengerichts Tiergarten vom 8. März 1993 – 263b – 210/92 – wird verworfen. Die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten der Revision sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.