ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
246 OLG Hamm 11.03.1980 Bei der Strafzumessung bei einer Verurteilung der Dienstflucht von Zeugen Jehovas darf das Gericht nicht davon ausgehen, daß in aller Regel eine Freiheitsstrafe verhängt werden muß, welche in Relation zur Dauer der Ersatzdienst- bzw. Zivildienstzeit steht. Es besteht auch die Möglichkeit, eine Geldstrafe zu verhängen.