Leitsatz
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht im Zuge des Strafbefehlsverfahrens zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die ihm entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse nicht auferlegt.
Dem Angeklagten wird die Auflage erteilt, einen Geldbetrag (Bußgeld) von DM 2.000,00 in monatlichen Raten von DM 100,00, beginnend am Ersten des auf die Rechtskraft folgenden Monats des Beschlusses zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, und zwar an den “Sammelfonds für Bußgelder” für das Fördergebiet Opferhilfe.
Volltext
Amtsgericht Hamburg, Richter am Amtsgericht Rudolph.
Verteidigerin: RA’in Gabi Heinecke, Collonaden 96, 20 354 Hamburg, Tel. 040 / 57 28 10 94.