ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
588 LG Ravensburg 10.02.1998 Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft werden jeweils kostenpflichtig verworfen.
574 AG Saulgau 18.11.1997 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.