ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
638 AG Gifhorn 17.11.1998 Der Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen trägt.
570 AG Gifhorn 16.10.1997 Der Angeklagte wird auf Kosten der Landeskasse freigesprochen, die auch seine notwendigen Auslagen zu tragen hat.
547 OLG Celle 24.06.1997 1. Bei einer Verfahrensrüge wegen Nichtzustellung der Anklageschrift braucht nicht vorgetragen zu werden, wie sich der Angekagte im Ermittlungsverfahren eingelassen hat und welchen Inhalt der Eröffnungsbeschluß hatte. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, daß ein Angeklagter, dem die Anklageschrift nicht mitgeteilt worden ist, tatsächlich nach und nach alle darin enthaltenen Informationen erha...
518 AG Gifhorn 29.11.1996 Der Angeklagte wird wegen falscher Namensangabe zu 300,– DM Geldbuße und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.