ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
710 LG Amberg 01.12.1999 Auf die Beschwerde des B. wird der Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 13.01.1999 aufgehoben, weil nach Auffassung der Strafkammer die Voraussetzungen für eine Anhaltung des Schreibens nicht vorliegen. 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg, Vizepräsident des Landgerichts Müller als Vorsitzender. Verteidigerin: RA’in Barbara Kramer, Braunschweig (†).
660 AG Amberg 15.02.1999 1. Die Zeitschrift “illoyal” Nr. 5, Herbst 98 nebst Begleitschreiben v. 07.01.99 ist dem Angeschuldigten auszuhändigen. 2. Das beigefügte Poster mit dem Text “Schnell am Drücker, langsam im Kopf” wird angehalten und ist zur Habe des Angeschuldigten zu nehmen, weil es eine Beleidigung denjenigen Bediensteten und auch Mitgefangenen gegenüber darstellt, die ihren Wehrdienst ordnungsgemäß abgeleist...
658 LG Amberg 11.02.1999 Die Beschwerde des Beschuldigten vom 16.01.1999 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Amberg vom 13.01.1999 wird kostenpflichtig verworfen.
648 AG Amberg 14.01.1999 Das Schreiben des B. vom 02.12. 99 wird angehalten und beschlagnahmt.
613 Senatsverwaltung für Justiz Berlin; Wolfgang Kaleck 23.06.1998 Im Wege der Gnade wird die Vollstreckung der festgesetzten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.
552 LG Lüneburg 22.07.1997 1. Der Verurteilte ist mit Ablauf des 31. Juli 1997 bedingt aus der Strafhaft zu entlassen; die Vollstreckung der Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. 2. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. 3. Dem Verurteilten wird aufgegeben, während der Bewährungszeit jeden Wechsel der Wohnung und des Aufenthaltsortes der Strafvollstreckungskammer unter Angabe des Aktenzeichens unaufgefordert mitzutei...
263 LG Frankfurt a.M. / Anm. Cornelius Nestler-Tremel 15.05.1986 Zur Fortsetzung eines Hochschulstudiums kann Freigang gem. § 39 StVollzG gestattet werden. Das Ziel der sozialen Integration des Gefangenen geht der Sicherung der Allgemeinheit vor. Es ist nicht sachgerecht und daher ermessensfehlerhaft, einen „Totalverweigerer“ zur Abschreckung von Nachahmungstätern und wegen des mangelnden Verständnisses der übrigen rechtstreuen Bevölkerung „für eine solche B...
237 BVerfG 11.07.1967 Die Vollstreckung der [...] verhängten Gefängnisstrafen wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer ausgesetzt.