ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
392 AG HH-Altona 03.04.1995 Der Angeklagte wird wegen eigenmächtiger Abwesenheit vom Zivildienst zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte.
212 AG HH-Altona 19.06.1992 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.