ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
722 AG Karlsruhe 16.02.2000 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. I hm wird die Auflage erteilt, nach näherer Bestimmung des Stadtjugendamts Karlsruhe 100 Stunden unentgeltlich gemeinnützig zu arbeiten und zwar sind ab Rechtskraft des Urteils monatlich mindestens 20 Stunden zu leisten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen.
716 AG Karlsruhe 16.12.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.