ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
735 AG Kiel 11.11.1999 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30,– DM kostenpflichtig verurteilt.
359 AG Kiel 21.09.1994 Das Verfahren wird gemäß § 153a StPO endgültig eingestellt. Der Angeklagte hat die ihm mit Beschluß vom 21.9.1994 erteilten Auflagen – Ableistung von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit – erfüllt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
338 AG Kiel 28.08.1992 Der Verurteilte wird von der weiteren Erfüllung der Arbeitsauflage befreit.