ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
534 AG Rottweil 03.04.1997 Der Angeklagte wird wegen eines Vergehens der Dienstflucht zu der Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen.
332 AG Rottweil 29.03.1994 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,– DM, insgesamt also 2.400,– DM, verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.