ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
725 AG Heidelberg 28.03.2000 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird verwarnt. Er hat innerhalb von acht Wochen ab Urteilsrechtskraft 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Jugendamts zu verrichten. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
383 AG Braunschweig 23.02.1995 Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Er wird verwarnt. Eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft wird nicht gewährt. Die Entscheidung ergeht kostenfrei.
293 LG Hamburg 18.05.1993 Die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Bezirksjugendgericht) – 128 Ds 249/87 Jug – vom 27. April 1989 werden verworfen. Die Staatskasse trägt die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten insoweit entstandenen ausscheidbaren notwendigen Auslagen. Der Angeklagte trägt seine Auslagen selbst. Im übrigen wird dav...
218 AG Bremen 15.09.1992 Der Angeklagte hat sich der Dienstflucht schuldig gemacht. Er wird verwarnt. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen mit Ausnahme der eigenen notwendigen Auslagen, die er selbst zu tragen hat
199 AG Bonn 25.11.1991 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht verwarnt. Ihm wird auferlegt, 180 Stunden Sozialdienst nach näherer Weisung des Jugendamtes abzuleisten.