Leitsatz
Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig.
Er wird verwarnt.
Er hat innerhalb von acht Wochen ab Urteilsrechtskraft 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung des Jugendamts zu verrichten.
Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
Volltext
Zum Sachverhalt (Gründe abgekürzt)
Der am 09.05.1980 geborene, ledige Angeklagte hat nach dem Abitur begonnen, Zivildienst zu leisten. Dies ist Gegenstand des hier anhängigen Verfahrens. Nach Abbruch des Zivildienstes geht er keiner Beschäftigung nach. Nach eigenen Angaben lebt er in einer Wohngemeinschaft, deren Mitglieder ihn finanziell unterstützen. Die anteilige Wohnungsmiete hat er bislang von Ersparnissen bestritten, die mittlerweile allerdings aufgebraucht sind. Sein Bankkonto befindet sich im Soll.
Wegen des in der Hauptverhandlung festgestellten Sachverhalts und seiner rechtlichen Würdigung wird auf die zugelassene Anklage vom 09.02.2000 verwiesen.
Der Angeklagte hat den äußeren Sachverhalt voll umfänglich eingeräumt.
Über den Dienst an der Waffe und den Zivildienst habe er sich zunächst keine tiefschürfenden Gedanken gemacht. Erst nachdem er den Zivildienst angetreten habe, seien ihm Bedenken gekommen. Er lehne es nicht ab, soziale Arbeit zu leisten. Er sehe aber eine Verquickung zwischen dem Zivildienst und dem Dienst an der Waffe, die er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne. Auch die mittlerweile sehr erheblich geänderte politische Situation führe ihn zu keiner anderen Betrachtung. Er nehme bewußt Nachteile in Kauf, um den „Kriegsdienst“, den er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, nicht – auch nicht mittelbar – zu fördern.
Entscheidungsgründe
Letzteres hat ihm das Gericht abgenommen, weshalb es die aus dem Urteilstenor ersichtlichen, relativ geringfügigen Maßnahmen für ausreichend, aber auch erforderlich hielt.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 74 JGG.
Amtsgericht – Jugendgericht – Heidelberg, Richterin am Amtsgericht Kaufmann-Granda als Jugendrichterin.
Verteidiger: RA Ullrich Hahn, Obere Straße 30,78 050 Villingen, Tel. 07721 / 2 10 61, Fax 07721 / 3 24 60.