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773
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LG Berlin
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13.05.2002 |
Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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770
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LG Kiel
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11.12.2001 |
Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des AG Kiel vom 11.11.1999 wird das Verfahren, soweit es die dem Angeklagten vorgeworfene Dienstflucht (§ 53 ZDG) zum Gegenstand hat, auf Kosten der Landeskasse eingestellt. [...]
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768
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AG Dannenberg
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11.09.2001 |
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
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761
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LG Hamburg
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18.05.2001 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 03. 11.2000 aufgehoben. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagten trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
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760
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LG Amberg
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17.05.2001 |
1. Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des AG Amberg vom 14.04.1999 werden verworfen. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten seiner Berufung und die Staatsanwaltschaft Amberg diejenigen der ihrigen. Die ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten im Berufungsverfahren werden der Staatskasse auferlegt, soweit sie durch die Berufung der Staatsanwaltschaf...
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758
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LG Berlin
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07.05.2001 |
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin.
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753
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AG B-Tiergarten
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30.01.2001 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,– DM verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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750
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LG Bielefeld
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23.11.2000 |
Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch aufgehoben und insgesamt neu gefaßt: Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich des Berufungsverfahr...
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748
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LG Bielefeld
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10.11.2000 |
Die Berufung des Angeklagte wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Vollstreckung der im angefochtenen Urteil verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, die Berufungsgebühr wird jedoch um einen Fünftel ermäßigt. In diesem Umfang hat die Landeskasse die dem Angeklagten in der Berufungsinstanz erwachsenen notwendigen ...
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747
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AG B-Tiergarten
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31.10.2000 |
Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse Berlin auferlegt.
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