ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
644 LG Hamburg 18.12.1998 Auf die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 15. Dezember 1995 abgeändert. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht in zwei Fällen zu einem Gesamtarrest von vier Monaten verurteilt. Auf den Arrest wird verbüßter Arrest in Höhe von 28 Tagen angerechnet. Die Vollstreckung des Gesamtarrestes von vier Monaten wird zur Bewährung aus...
545 KG Berlin 18.06.1997 1. Der Angeklagte wird auf seinen Antrag gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Dezember 1996 in den vorigen Stand eingesetzt. Der Beschluß des Landgerichts Berlin vom 26. Februar 1997 ist gegenstandslos. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, daß der Angeklag...
482 LG Hechingen 17.04.1996 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 02.10.1995 wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu dem Gesamtstrafarrest von sechs Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Berufungsgebühr wird um 1/5 ermäßigt. 1/5 der dem Angeklagten im Berufungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen werden der Staatsk...
459 AG HH-Harburg 15.12.1995 Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Fernbleibens vom Dienst tatmehrheitlich mit vier tatmehrheitlich begangenen Fällen der Gehorsamsverweigerung zu einem Gesamtstrafarrest von sechs Monaten verurteilt. Der erlittene Freiheitsentzug in Form von 70 Tagen Disziplinararrest wird auf die Strafe angerechnet. Die Vollstreckung des restlichen Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Kosten de...
371 AG Flensburg 30.11.1994 Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einem Strafarrest von 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung des Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
316 LG Oldenburg 17.12.1993 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen des Urteil des Amtsgerichts Delmenhorst vom 14. September 1992 wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte zu einem Gesamtstrafarrest von sechs Monaten verurteilt wird. Die Vollstreckung dieses Strafarrestes wird zur Bewährung ausgesetzt. Die ausscheidbaren Kosten der Rechtsmittel der Staatanwaltsschaft trägt zur Hälfte der Angeklagte. Die Staats...