ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
769 LG Frankfurt a.M. 24.09.2001 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 25.01. 1999 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13.03.2000 teilweise abgeändert. Der Angeklagte wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wir...
651 AG Frankfurt a.M. 25.01.1999 Das Verfahren wird wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (Strafklageverbrauch) eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse. Dem Angeklagten steht für die in der Zeit vom 23.06.1998 bis zum 09. 07.1998 erlittene Freiheitsentziehung eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu.
633 AG Frankfurt a.M. 22.09.1998 Das Ablehnungsgesuch wird für begründet erklärt.
621 AG Frankfurt a.M. 09.07.1998 Der Haftbefehl des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23.06.1998 wird aufgehoben.
612 AG Frankfurt a.M. 23.06.1998 Gegen den Beschuldigten wird die Untersuchungshaft angeordnet.