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520
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AG B-Tiergarten
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05.12.1996 |
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
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318
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LG Aurich
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22.12.1993 |
Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.
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297
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AG Emden
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06.07.1993 |
Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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