ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
432 LG Dresden 08.09.1992 Das Urteil des Militärgerichts Dresden vom 09.11.1970 – S 229/70 MG-Dr – wird bezüglich des Betroffenen aufgehoben. Der Betroffene wird rehabilitiert. Der Betroffene hat für die aus dem Freiheitsentzug vom 04.11.1970 bis 30.04.1972 entstandenen Nachteile Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen. Die dem Betroffenen im Rehabilitierungsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen trägt die Staatsk...
430 LG Erfurt 11.02.1992 1. Der Antrag auf Rehabilitierung wird abgelehnt. 2. Gebühren und Auslagen des Staatshaushaltes werden nicht erhoben. Die notwendigen Auslagen des Antragstellers trägt die Staatskasse.
216 LG Berlin 16.08.1991 1. Auf den Antrag des Betroffenen wird das Urteil des Militärgerichts Berlin vom 19.11.1982 aufgehoben. Der Betroffene wird rehabilitiert. 2. Dem Betroffenen steht ein Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen für die Nachteile zu, die ihm durch den in der Zeit vom 02.11.1982 bis zum 28.06.1984 erlittenen Freiheitsentzug entstanden sind. 3. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen hat die Lande...