ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
671 AG Amberg 14.04.1999 Der Antrag des B. vom 14.04.1999 auf Zulassung als weiterer Wahlverteidiger gemäß den §§ 137 Abs. 1 S. 1 und 2, 138 Abs. 2 StPO wird abgelehnt, weil bei ihm die politische Motivation der totalen Kriegsdienstverweigerung, unabhängig von der herrschenden Gesetzeslage, die eine Totalverweigerung nicht zuläßt, im Vordergrund zu stehen scheint. Schon dies berechtigt zu der Annahme, daß er die umfass...
672 AG Amberg 14.04.1999 1. Der Angeklagte ist schuldig der Fahnenflucht und es wird daher eine Freiheitsstrafe von neun Monaten gegen ihn verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. 2. Der Angeklagte hat die Kosten das Verfahrens zu tragen.