ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
488 LG Hamburg 13.05.1996 Auf die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 15. Dezember 1995 geändert. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Im übrigen wird die Berufung des Angeklagten verworfen. Die erlittene Freiheitsentziehung, nämlich 91 Tage Disziplinararrest, wird auf die Strafe angerechnet. De...
445 LG Hamburg 25.10.1995 Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 23. Februar 1995 wird auf Kosten des Angeklagten verworfen. Bewährungsauflage: Ein Geldbetrag (Bußgeld) von 1.200,– DM ist in monatlichen Raten von 35,– DM, beginnend am auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monatsersten zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen , und zwar an den “Sammelfond für Bußgelder”...
441 LG Hamburg 21.08.1995 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 21. März 1995 im Rechtsfolgenausspruch geändert. Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten erkannten Freiheitsstrafe von sechs Monaten wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch seine und de...
221 VG Wiesbaden 09.03.1993 Der Bescheid des Bundesamtes für den Zivildienst vom 15.01.1992 und der Widerspruchsbescheid vom 24.02. 1992 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger vorläufig zum Zivildienst nicht heranzuziehen. Die Kosten des Verfahrens werden der Beklagten auferlegt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis...
283 LG Hamburg 01.12.1992 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 19. Juni 1992 im Rechtsfolgenausspruch geändert. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 (sechs) Monaten verurteilt. Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen.