ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
670 OLG Nürnberg 07.04.1999 Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß der 1. Strafkammer des Landgerichts Amberg vom 23. Februar 1999 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.
642 OLG Nürnberg 04.12.1998 Die Beschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluß des Landgerichts Amberg vom 21.09.1998 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.