ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
411 AG Pinneberg 19.07.1995 Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. Er wird deswegen verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 20,– DM bleibt vorbehalten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
376 AG B-Tiergarten 10.09.1993 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.