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408
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LG Landshut
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14.06.1995 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Jugendgericht – Eggenfelden vom 22. März 1995 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten, jedoch wird die Berufungsgebühr um 1/4 ermäßigt, 1/4 der notwendigen Auslagen im Berufungsverfahren trägt die Sta...
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