ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
688 AG Neuburg a.d. Donau 22.09.1999 1. Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. 2. Gegen ihn wird ein Dauerarrest von drei Wochen verhängt. 3. Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.
681 AG Essen 04.08.1999 Der Angeklagte ist des eigenmächtigen Fernbleibens vom Zivildienst schuldig. Er wird deshalb kostenpflichtig zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.