ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
744 LG Dresden 15.09.2000 Die Beschwerde des Angeklagten vom 29. Juni 2000 gegen den Beschluß des Amtsgerichts Dresden vom 9. Juni 2000 – 218 Ds 302 Ja 58998/98 – wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
739 AG Dresden 09.06.2000 Der Antrag des Angeschuldigten vom 28.06.99, als weitere Verteidiger Herrn B und Herrn E gemäß §§ 137 Abs. 1, 138 Abs. 2 StPO zuzulassen, wird zurückgewiesen.