ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
472 OLG Frankfurt 30.01.1996 Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem Umfange wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision und die dem Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Kassel zurückverwiesen.
442 OLG Bremen 28.08.1995 Die Revision wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
353 LG Bremen 20.07.1994 Im Hinblick auf die schwierigen Strafzumessungserwägungen ist im Fall der “Totalverweigerung” in aller Regel die Mitwirkung eines Verteidigers geboten.
324 KG Berlin 24.02.1994 Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. September 1993 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
280 OLG Stuttgart 25.05.1992 Strafzumessung bei Dienstflucht eines Zeugen Jehovas, der Wehr- und Zivildienst doppelt verweigert hat.
262 LG Aachen 20.03.1986 Zwar schließt die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG die Berücksichtigung der die Ersatzdienstverweigerung motivierenden freien Gewissensentscheidung im Bereich der Schuld grundsätzlich aus. Das Grundrecht der Gewissensfreiheit ist aber bei der Strafzumessung zu beachten und entfaltet dort wesentliche, Wertmaßstäbe setzende Kraft. Danach setzen das Übermaßverbot und der Ver...
261 OLG Düsseldorf 07.03.1986 Es ist einem Angeklagten in Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung unbenommen, seine Meinung zur Frage der Ableistung des Zivildienstes in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Derartige Äußerungen eines Angeklagten dürfen daher nicht strafverschärfend berücksichtigt werden.
238 BVerfG / Anm. Adolf Arndt 05.03.1968 1. § 53 Abs. 1 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst in der Fassung vom 16. Juli 1965 (BGBl. I S. 984) ist mit Art. 103 Abs. 2 GG vereinbar. 2. Es wird daran festgehalten, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht zur Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes berechtigt (BVerfGE 19, 135). 3. Die Begrenzung der Gewissensfreiheit durch Art. 4 Abs. 3 GG schließt die Berücksichtigung der di...