ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
433 LG Essen 13.01.1993 Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 13.05.1992 – 8a Ls 387/91, 29 Js 236/90 (StA Essen) – im Rechtsfolgenausspruch abgeändert. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 85,00 DM verurteilt. Im übrigen wird die Berufung verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Angeklagten auferlegt. Jedoch wird die Gebühr des Beru...
429 LG Bochum 26.02.1991 Das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Bochum – Bezirksjugendschöffengericht – 27 Ls 160/90, 33 Js 412/89 – vom 30.10.1990 wird im Strafausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu 180 Tagessätzen Geldstrafe in Höhe von je 70,– DM verurteilt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Berufung; jedoch wird die Berufungsgebühr um ein Drittel ermäßigt. Von den i...
428 AG Bochum 30.10.1990 Der Angeklagte wird wegen Wehrpflichtentziehung durch Täuschung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
424 OLG Celle 10.12.1985 Das angefochtene Urteil des LG Göttingen wird mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Göttingen zurückverwiesen.