Leitsatz
Volltext
Beschluß der Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen auf der 7. Tagung der XI. Synode am 22./23.05.1992 in Magdeburg
Die Möglichkeit der Zivildienstleistung in der Bundesrepublik Deutschland ist im Unterschied zur früheren Bausoldatenregelung für viele Waffenverweigerer der ehemaligen DDR ein gangbarer Weg, den sie dankbar wahrnehmen. Für eine Reihe anderer Waffendienstverweigerer, die ihre Verweigerung streng religiös (Apostelgeschichte 5, 29) oder radikal-pazifistisch begründen, ist die Zivildienstleistung jedoch keine ausreichende Alternative zum Wehrdienst. Die Synode der KPS (= Kirchenprovinz Sachsen) tritt dafür ein, daß der § 15a des Zivildienstgesetzes unterschiedslos auf alle TKDV angewandt wird. Der § 15a, der für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, welche aus Gewissensgründen auch den Zivildienst verweigern, die Möglichkeit eines Arbeitsverhältnisses in einem Krankenhaus oder Altersheim vorsieht, wurde bisher ausschließlich auf Zeugen Jehovas angewandt. Um des Gleichheitsgrundsatzes willen ist zu erreichen, daß die Rechtsprechung (sic!) der Bundesrepublik den § 15a ZDG unterschiedslos auf alle Kriegsdiensttotalverweigerer anwendet.
Bei 4 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mit 80 Ja-Stimmen angenommen.