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764
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OLG Hamm
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12.07.2001 |
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der VII. Kleinen Strafkammer des LG Bielefeld vom 10.11. 2000 sowie seine Beschwerde gegen den Bewährungsbeschluß der VII. Kleinen Strafkammer des LG Bielefeld vom selben Tage werden auf Kosten des Angeklagten als unbegründet verworfen.
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748
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LG Bielefeld
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10.11.2000 |
Die Berufung des Angeklagte wird mit der Maßgabe verworfen, daß die Vollstreckung der im angefochtenen Urteil verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, die Berufungsgebühr wird jedoch um einen Fünftel ermäßigt. In diesem Umfang hat die Landeskasse die dem Angeklagten in der Berufungsinstanz erwachsenen notwendigen ...
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743
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OLG Hamm
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15.09.2000 |
Zur Zulässigkeit einer Bewährungsauflage, mit der dem wegen Dienstflucht Verurteilten aufgegeben wird, ein freies Arbeitsverhältnis gem. § 15a ZDG abzuleisten und binnen einer Frist von einem Monat nach Rechtskraft des Urteils einen entsprechenden Antrag beim Bundsamt für den Zivildienst zu stellen.
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723
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BVerfG
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09.03.2000 |
Die Vorlage ist unzulässig.
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718
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OLG Hamm
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04.01.2000 |
Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) .
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639
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OLG Hamm
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19.11.1998 |
1. Eine sich an der Länge des Wehr- bzw. Zivildienstes orientierende Strafzumessung ist unzulässig, da Freiheitsstrafe und Ersatzdienst ihrem Wesen nach nicht vergleichbar sind. Die Gleichsetzung von Kriminalstrafe mit Wehr- oder Ersatzdienst verbietet sich von vornherein unter jedem denkbaren Gesichtspunkt. Der Vergleich von Dienstzeiten der Wehr- bzw. Ersatzdienstpflichtigen mit Gefängnistage...
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625
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LG Darmstadt
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13.08.1998 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 24.03.1998 dahingehend abgeändert, daß die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Von den Kosten der Berufung einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten haben der Angeklagte 2/3 und die Staatskasse ...
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624
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BayObLG
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11.08.1998 |
I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 29. April 1998, durch das die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 16. Februar 1998 verworfen wurde, wird als unbegründet verworfen. II. Auf die Beschwerde des Angeklagten wird die ihm erteilte Weisung, binnen sechs Monaten nach Rechtskraft des Urteils ein freies Arbeitsverhältnis i...
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617
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LG Dortmund
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12.06.1998 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 03.02.1998 dahin abgeändert, daß der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen.
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605
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LG Landshut
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29.04.1998 |
I. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Jugendgericht – Landshut vom 16.02. 1998 wird als unbegründet kostenfällig verworfen. II. Bei dem Bewährungsbeschluß des Amtsgerichts Landshut vom 16. 02.1998 hat es sein Bewenden.
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