Leitsatz

Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 70,00 DM verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.

Volltext

Zum Sachverhalt

Der 25 Jahre alte, ledige und kinderlose Angeklagte verdient als Zimmerer ca. 2.000,- DM bis 2.300,- DM netto im Monat.

Er ist nicht bestraft.

Der Angeklagte ist glaubhaft geständig, seit dem 03. Februar 1997 eigenmächtig dem Zivildienst ferngeblieben zu sein und nicht zur Ableistung seines Dienstes beim Wohnheim für ausländische Flüchtlinge, Leonorenstraße 17-33, 12 247 Berlin, angetreten zu sein.

Der Angeklagte ist bekennender Zeuge Jehovas , unter anderem Prediger dieser religiösen Gemeinschaft und sieht sich aus Gewissensgründen nicht in der Lage, den Zivildienst abzuleisten, da er ihn als indirekte Unterstützung des Wehrdienstes ansieht.

Das Gericht hat den Angeklagten daher wegen Dienstflucht gemäß § 53 Abs. 1 ZDG verurteilt.

Entscheidungsgründe

Bei der Strafzumessung sprach zu seinen Gunsten, daß er die Tat unumwunden eingeräumt hat und nicht bestraft ist. Das Gericht geht insbesondere aufgrund des Eindrucks, den der Angeklagte in der Hauptverhandlung gemacht hat, davon aus, daß er hier nicht versucht, sich um einen Dienst zu drücken. Das Gericht nimmt ihm auch den Gewissenskonflikt ab.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände hielt es das Gericht für erforderlich, aber auch für ausreichend, gegen den Angeklagten lediglich eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 70,– DM festzusetzen. Hier liegen besondere Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit des Angeklagten vor – nämlich seine Glaubens- und Gewissensentscheidung –, aufgrund derer es nicht erforderlich erscheint, zur Aufrechterhaltung der Disziplin auch hier die übliche Freiheitsstrafe zu verhängen.

Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf § 465 Abs. 1 StPO.

Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Richter am Amtsgericht Herkewitz als Strafrichter.

Verteidiger: RA Wirths, Bismarckstraße 2, 87 700 Memmingen, Tel. 08331 / 7 10 94, Fax 08331 / 7 10 98.