ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
604 AG Dannenberg 16.04.1998 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40,– DM verurteilt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
579 LG Lüneburg 05.01.1998 Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer, die auch die eigenen notwendigen Auslagen im Beschwerdeverfahren zu tragen haben, verworfen.
571 AG Dannenberg 28.10.1997 Der Antrag der Antragsteller vom 26. Mai 1997, sie als Wahlverteidiger zuzulassen, wird zurückgewiesen.