Leitsatz
Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer, die auch die eigenen notwendigen Auslagen im Beschwerdeverfahren zu tragen haben, verworfen.
Volltext
Entscheidungsgründe
Die mit dem angefochtenen Beschluß verweigerte Genehmigung, die Beschwerdeführer als Wahlverteidiger zuzulassen, entspricht pflichtgemäßem Ermessen. Die Beschwerden sind deshalb unbegründet.
Die Kammer hat zur Kenntnis genommen, daß die Beschwerdeführer ihre zurückgewiesenen Anträge auf eine zu dem Angeklagten bestehende Freundschaft stützen. Wie lange die Freundschaft besteht und ob sie erst anläßlich der gegen den Angeklagten erhobenen Anklage geknüpft worden ist, teilen die Beschwerdeführer nicht mit. Letzteres ist schon deshalb wahrscheinlicher, da die Beschwerdeführer in anderen Städten (Dresden und Braunschweig) als der Betroffene leben. Die Vermutung, daß sie den Angeklagten erst anläßlich des gegen ihn angestrengten Verfahrens kennengelernt haben, stützt sich auch auf die von ihnen mitgeteilten Aktivitäten im Zusammenhang mit Totalverweigerung. Der Beteiligte zu 1. ist seinen Angaben nach Herausgeber zweier bundesweiter Fachpublikationen zum Thema Totalverweigerung. Der Beteiligte zu 2. ist seit vier Jahren Berater von Totalverweigerern. Aus diesen, offensichtlich politischen Aktivitäten ergibt sich auch die Vermutung, daß es den Beschwerdeführern in erster Linie um die Durchsetzung politischer Ziele und erst in zweiter Linie um die Verteidigung des Angeklagten geht. Es entspricht deshalb pflichtgemäßem Ermessen und wird von der Kammer ausdrücklich gestützt, daß das Amtsgericht durch den angefochtenen Beschluß vermeiden will, die Verhandlung gegen den Angeklagten, um dessen Person es in dem anstehenden Verfahren ausschließlich geht, zum Forum politischer Agitation werden zu lassen.
1. Große Jugendstrafkammer des Landgerichts Lüneburg, RichterInnen Penshorn, Wolfer und Koch.
Antragsteller: Detlev Beutner, Pommernring 40, 65 817 Eppstein-Bremthal, Tel. 0171 / 6 18 05 14; Jörg Eichler, Hoyerswerdaer Straße 31, 01 099 Dresden, Tel./Fax 0351 / 5 63 58 42.