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688
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AG Neuburg a.d. Donau
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22.09.1999 |
1. Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. 2. Gegen ihn wird ein Dauerarrest von drei Wochen verhängt. 3. Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.
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681
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AG Essen
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04.08.1999 |
Der Angeklagte ist des eigenmächtigen Fernbleibens vom Zivildienst schuldig. Er wird deshalb kostenpflichtig zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.
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415
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AG Goslar
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26.07.1995 |
Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Gegen ihn wird ein Dauerarrest von vier Wochen verhängt, dessen Vollstreckung durch den bereits verbüßten Disziplinararrest erledigt ist. Ihm wird aufgegeben, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung des Jugendamtes zu leisten. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen.
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323
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AG Goslar
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16.02.1994 |
Der Angeklagte ist der fortgesetzten Gehorsamsverweigerung schuldig. Gegen ihn wird ein Dauerarrest von vier Wochen verhängt, dessen Vollstreckung durch den bereits verbüßten Disziplinararrest erledigt ist. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, seine eigenen Auslagen trägt der Angeklagte jedoch selbst.
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274
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AG Aschaffenburg
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24.02.1992 |
Der Angeklagte ist schuldig einer Dienstflucht. Er wird deswegen zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte selbst zu tragen.
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