ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
688 AG Neuburg a.d. Donau 22.09.1999 1. Der Angeklagte ist der Dienstflucht schuldig. 2. Gegen ihn wird ein Dauerarrest von drei Wochen verhängt. 3. Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte zu tragen.
681 AG Essen 04.08.1999 Der Angeklagte ist des eigenmächtigen Fernbleibens vom Zivildienst schuldig. Er wird deshalb kostenpflichtig zu vier Wochen Dauerarrest verurteilt.
415 AG Goslar 26.07.1995 Der Angeklagte ist der Fahnenflucht schuldig. Gegen ihn wird ein Dauerarrest von vier Wochen verhängt, dessen Vollstreckung durch den bereits verbüßten Disziplinararrest erledigt ist. Ihm wird aufgegeben, 250 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung des Jugendamtes zu leisten. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen.
323 AG Goslar 16.02.1994 Der Angeklagte ist der fortgesetzten Gehorsamsverweigerung schuldig. Gegen ihn wird ein Dauerarrest von vier Wochen verhängt, dessen Vollstreckung durch den bereits verbüßten Disziplinararrest erledigt ist. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse, seine eigenen Auslagen trägt der Angeklagte jedoch selbst.
274 AG Aschaffenburg 24.02.1992 Der Angeklagte ist schuldig einer Dienstflucht. Er wird deswegen zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt. Von der Auferlegung der Verfahrenskosten wird abgesehen. Seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte selbst zu tragen.