ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
764 OLG Hamm 12.07.2001 Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der VII. Kleinen Strafkammer des LG Bielefeld vom 10.11. 2000 sowie seine Beschwerde gegen den Bewährungsbeschluß der VII. Kleinen Strafkammer des LG Bielefeld vom selben Tage werden auf Kosten des Angeklagten als unbegründet verworfen.
718 OLG Hamm 04.01.2000 Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) .
630 LG Bielefeld 11.09.1998 Der Antrag des Angeklagten auf Zulassung der Herren B. und F. als weitere Wahlverteidiger gemäß §§ 137 Abs. 1 , 138 Abs. 2 StPO wird zurückgewiesen.
594 OLG Hamm 25.02.1998 Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Herford zurückverwiesen.
498 LG Berlin 12.07.1996 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft und die ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.