ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
634 BayObLG 13.10.1998 I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 2. Juni 1998 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
609 LG Landshut 02.06.1998 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut wird das Urteil des Amtsgerichts Eggenfeldenvom 28.01. 1998im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Berufung der Staatsanwaltschaft sowie die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil w...
582 AG Eggenfelden 28.01.1998 Der Angeklagte ist schuldig der versuchten Dienstflucht. Er wird deshalb kostenfällig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.