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618
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AG Göppingen
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19.06.1998 |
Das Verfahren wird vorläufig nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. Der Angeklagte wird angewiesen, 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
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617
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LG Dortmund
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12.06.1998 |
Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 03.02.1998 dahin abgeändert, daß der Angeklagte wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die ihm entstandenen notwendigen Auslagen.
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525
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GenStA Frankfurt a.M.
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21.01.1997 |
Die Beschwerde des Bundesamtes für Zivildienst vom 21.11.1996 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main vom 23.09.1996 wird verworfen.
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522
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AG Tübingen
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12.12.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu der Weisung verurteilt, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit nach Weisung der Jugendgerichtshilfe zu erbringen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen.
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519
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AG Hagen
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03.12.1996 |
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen vom 22.08.1996 wird nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.
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