ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
634 BayObLG 13.10.1998 I. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 2. Juni 1998 wird als unbegründet verworfen. II. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
285 Ulrich Eisenberg, Carsten Wolke 01.04.1993 Zur strafrechtlichen Beurteilung der Totalverweigerung Als Totalverweigerer werden solche Personen bezeichnet, die sowohl den Wehrdienst als auch den zivilen Ersatzdienst verweigern. Die strafrechtliche Beurteilung ihres Verhaltens birgt vielerlei Probleme, auf die im folgenden eingegangen wird. I. Ausgangsfall Der 22jährige A, ein aktives Mitglied der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, i...
197 Michael Schwickert 01.01.1992 Unter dem Titel „Definition und Kontrolle der Straftaten nach dem Zivildienstgesetz“ hat Michael Schwickert im Sommersemester 1991 eine Dissertation am Fachbereich Rechtswissenschaften der Justus-Liebig-Universität Gießen vorgelegt. Die Arbeit wurde Anfang 1992 unter dem genannten Titel im Forum Verlag Godesberg in Bonn veröffentlicht (ISBN 3-927066-48-6, 307 Seiten, Broschur, 49,– DM; vergriff...
198 Michael Schwickert 01.01.1992 3.2. Eigenmächtige Abwesenheit, § 52 ZDG (...) 3.2.3. Rechtsgut Schwierigkeiten bereitet die Bestimmung des durch § 52 ZDG geschützten Rechtsgutes. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit ist es nicht möglich, näher auf die zu Anfang der 70er Jahre wieder neu erwachte Rechtsgutsdiskussion einzugehen. Das erscheint hier auch entbehrlich, soll es doch zunächst nur um die dogmatische Konstruktion der §§...
272 AG Neumarkt 12.09.1991 Ein Geistlicher der Zeugen Jehovas ist – auch wenn er eine Nebentätigkeit ausübt – nicht wehrdienst- oder zivildienstpflichtig. Tritt er trotz Einberufung den Zivildienst nicht an, macht er sich keiner Dienstflucht nach § 53 ZDG schuldig.
269 OLG Stuttgart 23.11.1990 Der Tatbestand der Dienstflucht nach § 53 ZDG erfordert, daß der Strafrichter – ohne Bindung an den Einberufungsbescheid – nachprüft, ob eine Ausnahme von der Verpflichtung zum Zivildienst vorliegt.
258 BayObLG 30.01.1985 Die in der Vergangenheit getroffene in die Zukunft wirkende Gewissensentscheidung eines Angeklagten, dem (erneut) Dienstflucht vorgeworfen wird, ist einem Sachverständigengutachten zum Beweis der Tatsache zugänglich, daß es sich um eine absolut verbindliche, der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten entsprechende Gewissensentscheidung handele, bezüglich derer jedes Zuwiderhandeln schweren see...