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613
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Senatsverwaltung für Justiz Berlin; Wolfgang Kaleck
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23.06.1998 |
Im Wege der Gnade wird die Vollstreckung der festgesetzten Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.
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538
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LG Itzehoe
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24.04.1997 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Elmshorn vom 16. Dezember 1996 wird auf Kosten des Angeklagten, der auch seine Auslagen trägt , verworfen.
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524
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AG Elmshorn
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16.12.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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487
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LG Erfurt
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08.05.1996 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Arnstadt – Jugendrichter – vom 21.12. 1995 wird als unbegründet verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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476
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AG Rotenburg a.d. Fulda
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04.03.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der verbüßte Disziplinararrest von sieben Tagen wird angerechnet. Die Vollstreckung der Reststrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Verfahrenskosten fallen dem Angeklagten zur Last.
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474
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AG Buxtehude
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19.02.1996 |
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
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470
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AG Hamburg
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25.01.1996 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Dem Angeklagten wird die Auflage erteilt, ein Bußgeld von 2.000,– DM in monatlichen Raten von 150,– DM zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte.
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466
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LG Itzehoe
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18.01.1996 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 19. Juli 1995 im Straffolgenausspruch dahingehend geändert, daß der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt wird, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte hat eine Buße von 2.300,– DM in monatlichen Raten von 100,– DM ab 01.09.1995 an den Kinderschutzbund Pinneberg zu zahlen. ...
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461
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AG Arnstadt
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21.12.1995 |
Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Dem Angeklagten wird auferlegt, 36.000,00 DM in 36 gleichen monatlichen Raten zu zahlen an: Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V. Die Kosten des Verfahrens hat der Angekl...
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LG Hamburg
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25.10.1995 |
Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 23. Februar 1995 wird auf Kosten des Angeklagten verworfen. Bewährungsauflage: Ein Geldbetrag (Bußgeld) von 1.200,– DM ist in monatlichen Raten von 35,– DM, beginnend am auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monatsersten zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen , und zwar an den “Sammelfond für Bußgelder”...
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