ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
770 LG Kiel 11.12.2001 Auf die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des AG Kiel vom 11.11.1999 wird das Verfahren, soweit es die dem Angeklagten vorgeworfene Dienstflucht (§ 53 ZDG) zum Gegenstand hat, auf Kosten der Landeskasse eingestellt. [...]
769 LG Frankfurt a.M. 24.09.2001 Die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 25.01. 1999 wird zurückgewiesen. Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 13.03.2000 teilweise abgeändert. Der Angeklagte wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wir...
768 AG Dannenberg 11.09.2001 Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Landeskasse.
758 LG Berlin 07.05.2001 Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Berufungsverfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse Berlin.
747 AG B-Tiergarten 31.10.2000 Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Landeskasse Berlin auferlegt.
651 AG Frankfurt a.M. 25.01.1999 Das Verfahren wird wegen Vorliegens eines Verfahrenshindernisses (Strafklageverbrauch) eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse. Dem Angeklagten steht für die in der Zeit vom 23.06.1998 bis zum 09. 07.1998 erlittene Freiheitsentziehung eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen zu.
551 AG B-Tiergarten 08.07.1997 Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Landeskasse zur Last.
525 GenStA Frankfurt a.M. 21.01.1997 Die Beschwerde des Bundesamtes für Zivildienst vom 21.11.1996 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main vom 23.09.1996 wird verworfen.
519 AG Hagen 03.12.1996 Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hagen vom 22.08.1996 wird nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten fallen der Staatskasse zur Last.
513 AG Duisburg 07.11.1996 Das Verfahren wird wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse.