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649
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AG Dresden
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14.01.1999 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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609
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LG Landshut
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02.06.1998 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Landshut wird das Urteil des Amtsgerichts Eggenfeldenvom 28.01. 1998im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die weitergehende Berufung der Staatsanwaltschaft sowie die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil w...
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605
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LG Landshut
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29.04.1998 |
I. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts – Jugendgericht – Landshut vom 16.02. 1998 wird als unbegründet kostenfällig verworfen. II. Bei dem Bewährungsbeschluß des Amtsgerichts Landshut vom 16. 02.1998 hat es sein Bewenden.
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582
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AG Eggenfelden
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28.01.1998 |
Der Angeklagte ist schuldig der versuchten Dienstflucht. Er wird deshalb kostenfällig zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
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544
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LG Halle-Saalkreis
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11.06.1997 |
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Halle-Saalkreis vom 16.12.1996 im Strafausspruch wie folgt geändert: Der Angeklagte wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen, die jeweils in beiden Instanzen entstand...
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529
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LG Detmold
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12.02.1997 |
Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, daß der Angeklagte, unter Freispruch im übrigen, wegen Gehorsamsverweigerung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten beider Instanzen zu tragen, soweit er verurteilt worden ist. Soweit er freigesprochen ist, werden die Ko...
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