ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
685 AG Hoyerswerda 17.08.1999 1. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
435 AG B-Tiergarten 01.08.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
405 AG B-Tiergarten 22.05.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,00 DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
400 AG Eggenfelden 22.03.1995 Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird deshalb kostenfällig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
381 OLG Celle 15.02.1995 Die Revisionen werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.