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685
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AG Hoyerswerda
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17.08.1999 |
1. Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. 2. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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435
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AG B-Tiergarten
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01.08.1995 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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405
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AG B-Tiergarten
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22.05.1995 |
Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,00 DM verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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400
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AG Eggenfelden
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22.03.1995 |
Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird deshalb kostenfällig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
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381
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OLG Celle
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15.02.1995 |
Die Revisionen werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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