ID Gericht / AutorIn Datum Leitsatz / Textauszug
532 LG Berlin 05.03.1997 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Er hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
517 AG Böblingen 27.11.1996 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Münsingen vom 30.10.1995 verhängten Freiheitsstrafe von vier Monaten (Aktenzeichen: 1 Ds 11 Js 19961/95) zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, wobei der erlittene Arrest angerechnet wird. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine notwendigen Auslagen zu tragen.
516 LG Hildesheim 19.11.1996 Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil unter Verwerfung der weitergehenden Berufung im Rechtsfolgenausspruch abgeändert. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der erlittene Disziplinararrest von 3 x 21 Tagen = 63 Tagen wird angerechnet. Die Kosten des Berufungsverf...
490 AG B-Tiergarten 17.05.1996 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
488 LG Hamburg 13.05.1996 Auf die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 15. Dezember 1995 geändert. Der Angeklagte wird wegen Fahnenflucht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Im übrigen wird die Berufung des Angeklagten verworfen. Die erlittene Freiheitsentziehung, nämlich 91 Tage Disziplinararrest, wird auf die Strafe angerechnet. De...
441 LG Hamburg 21.08.1995 Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 21. März 1995 im Rechtsfolgenausspruch geändert. Die Vollstreckung der gegen den Angeklagten erkannten Freiheitsstrafe von sechs Monaten wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Die Berufung des Angeklagten wird verworfen. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der durch seine und de...
414 AG Bremen 19.07.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
395 AG Bremen 19.04.1995 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.
400 AG Eggenfelden 22.03.1995 Der Angeklagte ist schuldig der Dienstflucht. Er wird deshalb kostenfällig zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
321 AG Bremen 09.02.1994 Der Angeklagte wird wegen Dienstflucht zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen verurteilt. Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen.